Psychotherapeutische Praxis
Uwe Benker
Psych.Psychotherapeut (VT)
Schematherapeutischer Supervisor / Trainer (ISST)

Die Praxis...

...befindet sich in der sonnigen Süd-Pfalz im Herzen der Stadt Landau.


Psychotherapeutische Praxis Uwe Benker
Moltkestr. 14, D-76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 0 63 41 / 14 11 77

Lageplan und Anfahrt


Von der Autobahn:

Sie verlassen die Autobahn an der Ausfahrt Landau Mitte und halten sich in Richtung Landau Stadtmitte.
Sie überqueren einige Ampeln und kommen über die Queichheimer Brücke. An deren Ende fahren Sie an der Ampel weiter geradeaus auf einer zweispurigen Straße (Rheinstraße).
An der übernächsten Ampel geht die Rheinstraße in den Marienring über. Hier sehen Sie rechts vor sich das auffällige große Gerichtsgebäude (Kuppeldach).
Die Straße die hier kreuzt ist die Moltkestraße. In diese müssten Sie eigentlich links abbiegen, was Sie aber nicht dürfen. Fahren Sie daher weiter und drehen Sie bei Gelegenheit um, so dass Sie nun von der anderen Seite den Marienring wieder in Richtung Rheinstraße und Queichheimer Brücke fahren.
Jetzt können Sie beim Gericht unbedenklich rechts abbiegen. An der Ecke befindet sich dort die Ringapotheke.
Achtung: Die Moltkestraße ist eine Einbahnstraße, Sie können also nicht von der anderen Seite als von der Rheinstraße aus dort hinein fahren.


Von der Innenstadt:

Fahren Sie gegen die Uhrzeigerrichtung auf dem Landauer Ring (Nordring, Westring, Südring, Marienring.
Biegen Sie schließlich beim Gerichtsgebäude rechts ab in die Moltkestraße. An der Ecke befindet sich dort die Ringapotheke.
Achtung: Die Moltkestraße ist eine Einbahnstraße, Sie können also nicht von der anderen Seite als von der Rheinstraße aus dort hinein fahren.

Mein Profil


Uwe Benker
Diplom Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut (VT)
Zertifizierter Schematherapeut (ISST)

Jahrgang 1973, 3 Kinder.
Zertifizierung zum Schematherapeutischen Supervisor / Trainer (ISST) 2016
Alleinige Praxisübernahme im Januar 2015.

Weiterbildungen und berufliche Interessen:
Schematherapie, erlebnisorientierte Methoden, Hypnosysthemische Therapie (MEG), Focusing, Körpertherapie, IRRT nach Smucker, ACT.

Gründung der Gemeinschaftspraxis als Partnerschaftsgesellschaft mit dem Kollegen Herrn Dr. Widlak zum 1.10.2009.

Eintrag im Ärzteregister Rheinland - Pfalz 2009.

Abschluss der Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Verhaltenstherapie) - Approbation im April 2009.

Beginn der schematherapeutischen Weiterbildung 2009.

Lehrbeauftragter zum Thema "Erlebnisorientiertes Lernen" an der Universität Stuttgart & Landau seit 2005.

Zehnjährige Berufstätigkeit in verschiedenen Kliniken sowie in der Wirtschaft als Trainer und Berater.

Studium in Berlin & Landau - Abschluss Diplom Psychologe 1999 - gleichzeitig Weiterbildung zum Erlebnispädagogen.

Abitur 1992 in Landau am Otto Hahn Gymnasium.


Ich biete Psychotherapie in folgenden Sprachen an:
Deutsch und Englisch

Meine Arbeitsweise



Schwerpunkt und gedankliche, theoretische und methodische Grundlage meines therapeutischen Vorgehens ist...

...die Verhaltenstherapie,
sowie deren Erweiterung, die Schematherapie.

Diese Basis wird ergänzt durch einzelne Haltungen, Vorgehensweisen und Methoden der folgenden Schulen und Ansätze:

Erlebnistherapie
Hypnotherapie
Körpertherapie
Systemische Familientherapie
ACT, IRRT nach Smucker, Focusing, u.a.

An diesem Punkt würde es viel zu weit führen diese Ansätze zu erläutern, zumal es bereits viele gute Informationsseiten hierzu im Internet gibt.

Häufige Fragen



Wann brauche ich eine Psychotherapie oder psychologische Beratung?

Das lässt sich nur ganz schwer kurz beantworten. Es gibt feste Kriterien seitens des Gesetzgebers, wann eine Psychotherapie bezahlt wird. Diese Kriterien werden im Rahmen der probatorischen Sitzungen, also der ersten 4 Termine, abgeklärt und mit Ihnen gemeinsam besprochen. Für Sie gilt aber ganz vereinfacht gesagt: Sobald Sie das Gefühl haben, Sie bräuchten eine Psychotherapie, Sie kämen in der momentanen Situation nicht mehr weiter, Sie haben bestimmte Schwierigkeiten, Probleme oder Krisen für die Sie Rat und Unterstützung suchen, dann machen Sie nichts falsch, wenn Sie sich an einen Therapeuten wenden. Je früher Sie Unterstützung suchen, desto einfacher ist zumeist die Hilfe.

Was sind "probatorische Sitzungen"?

Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Patient und Behandler zueinander "passen", übernimmt die Krankenkasse bis zu 4 "probatorische" Sitzungen, sowie bis zu zwei "psychotherapeutische Sprechstunden" vorab. Sie werden mit der Krankenkarte abgerechnet, ohne dass ein Therapieantrag gestellt werden muss. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zur ersten Stunde und jeweils zu Beginn eines Quartals immer mit. Auch für Beihilfeberechtigte und bei vielen Privatversicherten sind "probatorische Sitzungen" vorgesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut, Psychiater und psychologischem Berater?

"Psychotherapeut" dürfen sich nur Diplom-Psychologen (sogenannte "Psychologische Psychotherapeuten") und ärzte (sogenannte "ärztliche Psychotherapeuten") nach einer mehrjährigen psychotherapeutischen Weiterbildung nennen.
"Psychiater" ist die Bezeichnung für einen Arzt, welcher eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie gemacht hat. Sein Schwerpunkt liegt v. a. auf der medikamentösen Behandlung psychisch Kranker.
Therapeuten oder Berater nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) haben eine Prüfung beim Gesundheitsamt gemacht, die jedoch kein Studium voraussetzt.
"Psychologischer Berater" ist ein nicht geschützter Begriff. Jeder kann sich so nennen, egal welcher berufliche Hintergrund oder Erfahrung er hat.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Gesetzliche Krankenkassen: Psychotherapie ist eine Pflichtleistung, allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur, wenn die Therapie von einem durch die kassenärztliche Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Das ist bei mir der Fall, die Kosten werden also von der Krankenkasse nach einem entsprechenden Antragsverfahren übernommen. Diesen Antrag stellen wir gemeinsam im Rahmen der probatorischen Sitzungen, sollten wir beide uns für die Therapie entscheiden. Sie müssen keinerlei Zuzahlungen leisten.
Private Krankenkassen und Beihilfe: Die Kostenübernahme ist in der Regel problemlos möglich, es gibt aber verschiedene Tarife, die unterschiedliche Leistungsumfänge beinhalten. Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten.
Selbstzahler: Sie haben die Möglichkeit, das Behandlungsangebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen, z.B. wenn Sie Psychotherapie in Ihrem privaten Versicherungsschutz ausgeschlossen haben. Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für ärzte und Psychotherapeuten.

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt für die Psychotherapie?

Eine ärztliche überweisung zur Psychotherapie ist nicht notwendig.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Wenn sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen sie zum ersten Termin lediglich ihre Versichertenkarte und falls vorhanden auch entsprechende Vorbefunde, Klinikberichte etc. mit.
Wenn sie privat versichert sind, so klären Sie bitte bereits vor dem Erstgespräch, inwieweit Ihre Versicherung die Kosten einer Therapie übernimmt, denn auch das Erstgespräch ist bereits kostenpflichtig (Abrechnung nach der Gebührenordnung für ärzte, GOÄ)

Wie bekomme ich einen Termin?

Sprechen Sie mir bitte auf den Anrufbeantworter, ich oder eine Sprechstundenhilfe rufe Sie dann zurück, sobald ich etwas Zeit habe. In der Regel bedeutet das innerhalb von einer Woche.

Was bedeutet die "Warteliste"?

Da ein einzelner Therapeut nur eine relativ kleine Zahl von Patienten behandeln kann, ist es schwierig, einen Therapieplatz zu bekommen. Daher führen die meisten Therapeuten sogenannte Wartelisten, auf die Sie sich setzen lassen können wenn Sie dies möchten. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich, d.h. wenn Sie zwischenzeitlich kein Interesse mehr an der Behandlung haben, oder andernorts untergekommen sind, streiche ich Sie von der Liste und es passiert sonst nichts weiter. Ansonsten rufe ich Sie an, sobald Sie als Nächstes an der Reihe sind um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.

Wie kann die Wartezeit bis zum Therapiebeginn überbrückt werden?

In Situationen, in denen keine akuten Krisen im Vordergrund stehen, Sie aber dennoch dringend Rat suchen, gibt es verschiedene psychologische Beratungsstellen, die eine erste Anlaufstelle sein können, bevor Sie mit einer Psychotherapie starten.
Bei akuten Krisensituationen ist es ratsam, eine stationäre Behandlung in Betracht zu ziehen. Hierfür sind die Psychiatrische Fachklinik Klingenmünster oder andere psychiatrische Kliniken in der Umgebung zuständig.

Wie lange dauert die Behandlung?

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Einerseits von Ihrem Problem für welches Sie Unterstützung in der Therapie suchen, andererseits von den Rahmenbedingungen, z.B. wie flexibel Sie sind und wie viele Sitzungen sinnvoll und machbar sind, sowie von Ihrer Mitarbeit und Veränderungsmotivation. Je mehr Sie außerhalb der Therapiesitzungen Ihre "Hausaufgaben" machen und Dinge ausprobieren und umsetzen, desto schneller geht natürlich die Therapie voran. üblicherweise wird eine ambulante Psychotherapie einmal wöchentlich mit einer Dauer von ca. 50 Minuten durchgeführt. Am Anfang der Therapie stehen etwa 4 Termine für die Diagnostik und das Erstellen eines Behandlungsplans zur Verfügung (probatorische Sitzungen). Da besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten / Ihrer Therapeutin, wie die Behandlung aussehen wird und was die Behandlungsschwerpunkte sein werden.
In der Regel wird nach den probatorischen Sitzungen entweder ein Kurzzeittherapieantrag (24 Sitzungen) oder ein Langzeitantrag (60 Sitzungen) gestellt. Diese können dann gegebenenfalls einmalig auf maximal 80 Sitzungen verlängert werden, wenn hierfür Bedarf und Erfolgsaussicht besteht. Genauso kann eine Behandlung aber auch schon nach weniger Sitzungen vorzeitig beendet werden, wenn z.B. das Behandlungsziel erreicht wurde. So kann eine Behandlung also von wenigen Wochen bis hin zu 2-3 Jahren andauern. Die Mehrzahl der Behandlungen liegt dabei wohl im Bereich zwischen einem halben und einem Jahr.

Woran erkennt man, wer der richtige Therapeut für einen ist?

Sie haben während der ersten 4 Sitzungen ("probatorische Phase") sowie im Rahmen der vorgeschalteten Sprechstunde die Möglichkeit, den Therapeuten kennen zu lernen, und sich einen Eindruck zu verschaffen. Dabei sollten Sie nicht vorrangig nach der Behandlungsmethode (tiefenpsychologisch, verhaltenstherapeutisch usw.) oder der Anzahl der Weiterbildungen und akademischen Titel schauen, sondern sich vor allem die Frage stellen, ob Ihnen der Therapeut sympathisch ist, ob Sie ihm vertrauen können, ob Sie mit ihm offen über sich und Ihre Probleme sprechen können, und ob Sie Zuversicht darin haben, dass er Ihnen helfen kann. Auch kann es wichtig sein, dass Sie sich bei dem Therapeuten wohl fühlen, dass Sie ihre Fragen und Anliegen äußern können und Antworten erhalten, und dass der Therapeut Ihnen eine transparente Struktur für die Behandlung und die einzelnen Sitzungen gibt. Allerdings ist auch nicht immer derjenige Therapeut am besten geeignet, bei dem man sich "pudelwohl fühlt". Aufgabe eines Therapeuten ist es nämlich, Sie auch zu neuem Verhalten herauszufordern. Wenn Sie beim Erstkontakt spüren, dass der Therapeut in dieser Hinsicht durchaus "unbequem" werden kann, und Sie selbst dadurch etwas aufgeregt sind, ist dies durchaus ein Indiz, dass Sie der Therapeut auch fordern und dadurch weiterbringen kann.
Zudem sollten Patienten in Erstgesprächen auch immer die Möglichkeit haben, auch den Therapeuten zu befragen. Machen Sie von dieser Möglichkeit ruhig Gebrauch! Ich erläutere Ihnen gerne Ihre offenen Fragen. Gegebenenfalls sollten Sie sich auch überlegen, ob Sie lieber eine Frau oder einen Mann als Therapeuten hätten.

Besteht auch die Möglichkeit, den Therapeuten noch während einer laufenden Behandlung zu wechseln?

Selbstverständlich können Sie den Therapeuten wechseln. Sollten Sie Grund haben, sich zu ärgern oder sich schlecht behandelt zu fühlen, so sprechen Sie ihn offen darauf an. Ein seriös ausgebildeter Psychotherapeut kann mit Kritik konstruktiv umgehen. Falls dies nicht zur Klärung der Situation führt, suchen Sie sich einen anderen Kollegen, und besprechen die Angelegenheit. Im schlimmsten Fall können Sie sich bei der Psychotherapeutenkammer beschweren.
Auch wenn eine Therapie beantragt und begonnen wurde, kann sie unterbrochen und bei einem anderen Therapeuten fortgeführt werden. Das muss nicht unbedingt an einer unbefriedigenden Zusammenarbeit liegen, auch ein Umzug kann einen Therapeutenwechsel erforderlich machen. Meist übertragen Versicherungen die nicht verbrauchten Stunden auf den neuen Therapeuten, ohne dass eine erneute Prüfung des Falles vorgenommen wird. Manchmal muss bei einem Therapeutenwechsel ein komplett neuer Antrag erstellt werden, der dann zusätzlich von einem Gutachter überprüft wird. Ein Therapeutenwechsel kann auch dann sinnvoll sein, wenn sich herausstellt, dass sich das gewählte Verfahren doch nicht eignet (z.B. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und ein anderes mehr Aussicht auf Erfolg verspricht (z. B. Verhaltenstherapie). Man spricht dann von einem "Verfahrenswechsel", der ebenfalls von einem Gutachter genehmigt werden muss.

Wie ist das Verfahren bei Privatkassen?

Privatversicherungen haben die Möglichkeit, die zu versichernden Risiken individuell mit Ihren Kunden auszuhandeln. Es gibt daher eine Vielfalt unterschiedlicher Tarife. Sie unterscheiden sich nicht nur von Versicherung zu Versicherung, auch ein und derselbe Versicherer bietet oft eine mitunter komplizierte Auswahl unterschiedlicher Tarife an. Jedenfalls kann man nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass Psychotherapie immer fester Bestandteil des Krankenversicherungstarifs ist. Rufen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse an und erfragen Sie die für Sie geltenden Bedingungen.

Was kann ich tun, wenn ich in Schichten arbeite und keinen regelmäßigen Therapietermin vereinbaren kann?

In Fällen von ständig wechselnden Arbeitszeiten werden wir versuchen, die Therapietermine Ihren Arbeitszeiten anzupassen. Dies kann aber nicht immer garantiert werden, so dass es manchmal vielleicht sinnvoller sein kann, einen Behandler zu finden der Behandlungszeiten passender zu Ihren Arbeitszeiten anbieten kann.

Kann eine Therapie unterbrochen werden?

Die Therapietermine sprechen Sie direkt mit Ihrem Therapeuten/Ihrer Therapeutin ab, eine Unterbrechung ist möglich. Eine Therapieunterbrechung kann sinnvoll sein (beispielsweise, um bestimmte Strategien im Alltag zu erproben). Manchmal ist eine Unterbrechung der Therapie auch unumgänglich (beispielsweise bei Erkrankung, Reha-Aufenthalt oder Urlaub).

Kann ich mich zur Therapie anmelden, auch wenn ich erst vor Kurzem eine Therapie beendet habe oder mich noch in Therapie bei einem anderen Therapeuten befinde?

Zeitgleich zu einer anderen Therapie ist die Aufnahme einer zweiten Therapie nicht sinnvoll. Deshalb werden auch die Kosten für zwei parallel laufende Therapien nicht durch die Krankenkasse erstattet. Sie können sich jedoch noch während (oder auch bereits vor) eines stationären Aufenthalts zur ambulanten Psychotherapie anmelden, um sie möglichst zeitnah nach Beendigung des stationären Aufenthalts beginnen zu können. Wenn Sie erst vor kurzem eine ambulante Psychotherapie ohne ausreichenden oder ohne anhaltenden Erfolg beendet haben, kann eine erneute Therapie sinnvoll sein. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dann jedoch weniger sicher und wird im Einzelfall geprüft. Ein Therapeutenwechsel ist möglich und kann manchmal aus ganz individuellen Gründen angebracht sein.

Wofür dient die "Sprechstunde" ?

Zum 1.4.2017 wurde die Sprechstunde für gesetzlich versicherte Patienten gesetzlich eingeführt. Seitdem müssen Psychotherapeuten eine bestimmte Menge an Sprechstunden anbieten, und gesetzlich versicherte Patienten müssen zwingend bevor sie eine Psychotherapie beginnen können, eine solche Sprechstunde besucht haben. Bei mir dauert eine Sprechstunde 50min, diese wird vollständig von der Krankenkasse übernommen, sofern Sie am Tag der Sprechstunde Ihre Krankenkassenkarte dabei haben.
In der Sprechstunde soll vor allem festgestellt werden, ob eine ambulante Psychotherapie für Sie "indiziert" ist, d.h. ob eine Psychotherapie sinnvoll und erfolgversprechend ist, oder ob Sie besser mit einer anderen Form der Behandlung versorgt wären. Deshalb geht es in der Sprechstunde zunächst darum, Ihre Probleme, Ihr Leiden darunter bzw. Ihre Krankheitssymptome zu erfassen und annähernd zu verstehen. Da eine Psychotherapie eine Behandlung psychischer Erkrankungen darstellt, muss also auch eine solche Erkrankung bei Ihnen festgestellt, also "diagnostiziert" werden. Das geht meist nicht in einer einzigen Sitzung. Deshalb wird am Ende der Sprechstunde auch keine endgültige Diagnose fest in Stein gemeißelt, sondern es wird erstmal nur eine sogenannte "Verdachtsdiagnose" vorgeschlagen. Auf der Basis dieser vorläufigen Diagnose wird dann überlegt, ob überhaupt, und wenn ja, welche Form einer Psychotherapie für Sie sinnvoll sein könnte.
Am Ende der Sprechstunde bekommen Sie ein von mir ausgefülltes Formblatt in dem sowohl die Verdachtsdiagnose als auch die weitere Behandlungsempfehlung vermerkt ist. Heben Sie sich dieses Blatt gut auf, denn es ist Ihr Nachweis, dass Sie bereits in einer Sprechstunde gewesen sind! Für andere Behandler kann dies sehr wichtig sein. Wenn Sie möchten kann auch Ihr Hausarzt eine Kopie des Sprechstundenformblatts bekommen.
Die Sprechstunde kann also folgende Ergebnisse haben:
1.) Eine Psychotherapie ist nicht das Passende für Sie - in dem Fall bekommen Sie von mir Empfehlungen was sinnvoller und eher für Sie geeignet wäre (z.B. wenn Sie gar keine psychische Erkrankung haben)
2.) Eine psychische Erkrankung liegt aller Wahrscheinlichkeit vor und eine Psychotherapie ist indiziert, d.h. sie macht Sinn - In diesem Fall gibt es wieder 2 Optionen:
a. Sie können die Behandlung gerne bei mir durchführen - In dem Fall würde ich Sie bei mir auf die Warteliste setzen bis ein Therapieplatz bei mir frei geworden ist und mich dann bei Ihnen melden wenn es soweit wäre. über die Wartezeit informiere ich Sie dann gegebenenfalls.
b. Sie können die Behandlung nicht bei mir durchführen - Das kann verschiedene Gründe haben, die wir dann ebenfalls kurz ansprechen können. Sie können sich nun aber über die Terminvergabestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Therapieplatz innerhalb von 4 Wochen vermitteln lassen. Dieses Vorgehen erkläre ich Ihnen gegebenenfalls.
Zusammengefasst dient das Gespräch heute also zunächst nur dazu, den für Sie passenden Weg zu finden und entsprechend zu bahnen. Aufgrund der Auslastung meiner Praxis gehen Sie aber bitte nicht davon aus, dass direkt im Anschluss an die Sprechstunde die Therapie bei mir beginnen wird. So leistet die Sprechstunde lediglich eine sehr wichtige Abklärung und hilft Ihnen die nächsten Schritte zu finden. Dabei unterstütze ich Sie gerne!

Ist es sinnvoll, Medikamente einzunehmen?

Psychotherapie und Medikation zusammen wirkt häufig besser als eines davon alleine, aber nicht alle psychischen Störungen erfordern eine Medikation. Manchmal können Medikamente sogar hinderlich für den Erfolg einer Psychotherapie sein. Andererseits können aber auch einige Erkrankungen ohne Medikation gar nicht therapeutisch sinnvoll behandelt werden. Den für Sie jeweils passenden und besten Weg gilt es in Zusammenarbeit und enger Kooperation mit Ihrem Arzt und Psychotherapeuten entsprechend zu vereinbaren und mit diesem immer wieder an die Therapie anzupassen. Ob es also für Sie speziell sinnvoll ist Medikamente einzunehmen, kann nur in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen geklärt, aber nicht pauschal beantwortet werden.



Wenn Sie eine Therapie machen möchten


- Ihr Weg zur psychotherapeutischen Behandlung bei mir -


1.) Nehmen Sie mit mir Kontakt auf

Telefonisch - 06341 / 141177 - meist per Anrufbeantworter - sprechen sie dann bitte verständlich Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer auf Band. Ein Rückruf kann einige Tage dauern, falls Sie nicht zurückgerufen werden war meist Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter nicht verständlich, rufen Sie in dem Fall bitte nochmals an und wiederholen Sie Ihre Nummer.

Telefonisch zur telefonischen Erreichbarkeitszeit - Donnerstags von 16:30 bis 20:00 Uhr erreichen Sie in der Regel eine/n Mitarbeiter/in der Praxis persönlich und direkt am Telefon unter der Praxisnummer 06341 / 141177

Schriftlich - unter der Adresse:
Psychotherapeutische Praxis, Uwe Benker, Moltkestr. 14, 76829 Landau
per Email  Aufgrund der aktuellen Datenschutzbestimmungen erreichen Sie meine Praxis per Email leider nicht mehr.

2.) Ich nehme dann Kontakt zu Ihnen auf

Sollten Sie Ihren Namen und Telefonnummer angegeben haben, werde ich versuchen Sie zurückzurufen, um weitere Schritte zu besprechen.

3.) Einladung zur Sprechstunde

Ich lade Sie dann zur nächsten freien Sprechstunde ein, in der zunächst die Frage geklärt wird, ob überhaupt eine Psychotherapie für Sie das richtige Behandlungsverfahren ist und ob Sie bei mir selbst richtig sind. Falls ja, können Sie z.B. einen Platz auf meiner Warteliste bekommen, falls nicht besprechen wir noch kurz, wohin Sie sich stattdessen wenden können.
Achtung: Die Sprechstunde ist kein Behandlungsbeginn!

4.) Terminvereinbarung

Sobald schließlich wieder ein Therapieplatz frei geworden ist und Sie auf dem ersten Platz der Warteliste stehen, rufe ich Sie an und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

5.) Probatorische Phase

In der Regel folgt dann die Phase der probatorischen Sitzungen, in der vor allen Dingen viele Daten erhoben werden, die für die Antragstellung bei der Krankenkasse erforderlich sind. In dieser Phase wird eine Diagnose gestellt, sowie ein entsprechender, auf Sie abgestimmter Behandlungsplan erstellt und beides mit Ihnen besprochen.

6.) Antragstellung

Wenn Sie dann den Eindruck haben, dass Sie "mit mir können", dass Ihnen die Therapie nutzen könnte, und dass der vereinbarte Behandlungsplan Ihren Erwartungen entspricht, so schließen wir einen Therapievertrag und stellen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

7.) Behandlungsphase

Wenn der Antrag schließlich genehmigt wurde, beginnt unsere eigentliche Behandlungsphase, die in der Regel bei einer Kurzzeittherapie 24 Stunden, bei einer Langzeittherapie bis zu 60 Stunden dauert.

Schematherapeutische Supervision

- Für Psychotherapeuten in Ausbildung zum Schematherapeuten -

Ich biete schematherapeutische Einzel- und Gruppen-Supervision in Landau sowie ggf. auch im Umkreis an (Zeiten und Ort sind jeweils individuell vereinbar). Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zur Zertifizierung als Schematherapeut oder unterstütze Sie bei der Klärung offener Fragen und problematischer Situationen.
Meine eigene schematherapeutische Aus- und Fortbildung habe ich u.a. bei folgenden Personen durchgeführt:
Eckhard Roediger, IST-F Frankfurt
Knut Weis, Ladenburg
Heinrich Berbalk, Eckernförde
Ida Shaw und Joan Farrell, Indianapolis USA
Raffaela Calzoni, IST-F Frankfurt
Remco van de Wijngaart, Maastricht, Niederlande
Lukas Nissen, Basel
sowie einzelne Vorlesungen bzw. Seminare von Jeffrey Young, Chris Hayes, Jeff Conway, Arnoud Arntz, Wendy Behary, Gitta Jacob, Christine Zens, u.a.
Aktuell gibt es sowohl freie Einzel- wie auch Gruppensupervisionsplätze.
Die Supervision ist nach den Richtlinien der International Society of Schema Therapy (ISST) zur Zertifizierung zur/zum Schematherapeut/in anerkannt.

Paartherapie



Ich biete zur Bearbeitung partnerschaftlicher Themen auch Paartherapien mit schematherapeutischer und verhaltenstherapeutischer Orientierung an.

Wenden Sie sich für ein Erstgespräch zur Klärung aller offenen Fragen am Besten per Telefon (+49) 0 6341 / 141 177 an mich.

Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen wollen, können Sie mir z.B. an untenstehende Adresse schreiben, oder mich unter der angegebenen Telefonnummer erreichen, bzw. mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Zeiten an denen Sie mich in der Regel telefonisch erreichen können sind:
Donnerstags von 16:30 bis 20:00 Uhr


Psychotherapeutische Praxis
Uwe Benker

Dipl. Psych. Uwe Benker - Psych.Psychotherapeut
Moltkestr. 14
76829 Landau
Telefon: (+49) 0 6341 / 141 177
Homepage: www.therapie-benker.de


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b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: - die Verarbeitungszwecke - die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden - die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen - falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer - das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung - das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an den Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an den Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Psychotherapeutischen Praxis U. Benker gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an den Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Psychotherapeutische Praxis U. Benker wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von der Psychotherapeutischen Praxis U. Benker öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Psychotherapeutische Praxis U. Benker unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte der Psychotherapeutische Praxis U. Benker oder ein anderer Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Psychotherapeutische Praxis U. Benker gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Psychotherapeutischen Praxis U. Benker oder ein anderer Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an den von der Psychotherapeutischen Praxis U. Benker bestellten Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter wenden.
g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die Psychotherapeutische Praxis U. Benker verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeitet die Psychotherapeutische Praxis U. Benker personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Psychotherapeutische Praxis U. Benker der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Psychotherapeutische Praxis U. Benker die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Psychotherapeutische Praxis U. Benker zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an den Datenschutzbeauftragten der Psychotherapeutische Praxis U. Benker oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Psychotherapeutische Praxis U. Benker angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. 7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in der Praxis verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Praxis oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind der Praxis insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist mein berechtigtes Interesse die Durchführung meiner Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens aller Mitarbeiter und der Anteilseigner.
9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person der Praxis personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch diese verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet der Praxis personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn die Praxis mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an den Datenschutzbeauftragten wenden. der Datenschutzbeauftragte klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Die Praxis verzichtet auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Impressum

Anbieter der Website und Verantwortlicher für die Inhalte:
Uwe Benker
Moltkestr. 14
76829 Landau

Praxis - Anschrift:
Psychotherapeutische Praxis
Uwe Benker
Dipl. Psych. Uwe Benker - Psych.Psychotherapeut
Moltkestr. 14
76829 Landau
Tel.: 06341 / 141177
Homepage: www.Therapie-Benker.de

Gesetzliche Berufsbezeichnung und akademischer Grad:
Diplom-Psychologe (Univ.), verliehen in Landau / Pfalz, Bundesrepublik Deutschland
Psychologischer Psychotherapeut (erworben in Rheinland-Pfalz, Bundesrepublik Deutschland)
Lebenslange Arztnummer: LANR 182761068
Betriebsstättennummer: BSNR 496916000

Aufsichtsbehörde und zuständige Kammer:
Landespsychotherapeutenkammer
Rheinland-Pfalz
Hegelstr. 61
55122 Mainz
https://www.lpk-rlp.de

Zuständige kassenärztliche Vereinigung :
KV RLP
Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 32 60
Fax: 0 61 31 / 3 26 150
https://www.kv-rlp.de/

Berufsrechtliche Regelungen:
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
(Psychotherapeutengesetz - PsychThG)(BGBl. I S. 1311)
- Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz
- Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Die vorgenannten Rechtsvorschriften können auf der Internetseite der Landespsychotherapeutenkammer unter der Adresse https://www.lpk-rlp.de abgerufen werden. Ich übernehme keine Gewähr für diese Downloads.

Datenschutzhinweis:
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und strikt nach den Regeln des Datenschutzgesetzes behandelt. Grundsätzlich unterliegen alle Informationen, die Sie mir anvertrauen selbstverständlich der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Zudem steht mir gemäß § 53 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Beides kann nur durch Ihr Einverständnis oder bei Vorliegen schwerwiegender Straftaten aufgehoben werden.
Ohne Ihre Zustimmung werden durch die Nutzung des Angebotes von dieser Internetpräsenz keine personenbezogenen Daten gesammelt. Sie selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie im Rahmen einer Anfrage oder Mitteilungen, personenbezogene Daten bekannt geben oder nicht. Allerdings werden durch den Provider (also den Anbieter des Speicherplatzes auf dem diese Internetseite abgelegt ist) automatisch bestimmte Daten, wie Ihre IP-Adresse und der Zugangspfad, durch den Sie auf meine Seite gelangt sind, gespeichert und auch mir zur Verfügung gestellt. Auf die Speicherung dieser Daten und deren Umfang habe ich jedoch keinen Einfluss.
Wenn Sie sich an mich mit einer Anfrage wenden, die meine Tätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut betrifft, so bin ich verpflichtet, diese Tätigkeit und auch die mir im Zusammenhang damit bekannt gewordenen Tatsachen zu dokumentieren. Selbstverständlich unterliegen auch diese Informationen den gleichen strengen Regelungen (Schweigepflicht usw.), wie alles andere, was Sie mir anvertrauen. Die von mir erhobenen Daten werden zudem nur gespeichert und verwertet, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Auf Ihre schriftliche Anfrage erteile ich Ihnen gerne Auskunft, in welchem Umfang Daten über Sie gespeichert sind. Auch haben Sie ein Recht zur Einsicht in diese Dokumentation.
Achtung: Das Internet ist kein sicheres Medium. Alle Daten, die Sie über das Internet, z.B. als E-mail oder über ein Kontaktformular versenden, können unter Umständen von Unbefugten gelesen werden. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht ! Wenn Sie mir vertrauliche Informationen zukommen lassen oder Ihre Anonymität nach außen wahren wollen, wenden Sie sich daher bitte schriftlich oder telefonisch an mich. Es gibt keine Garantie, dass eine an mich gesandte E-Mail oder eine Nachricht über mein Kontaktformular mich auch tatsächlich erreicht. Zunehmend gehen E-mails "verloren" oder werden als SPAM aussortiert. Hierauf habe ich keinen Einfluss ! Wichtige Mitteilungen oder dringende Kontaktaufnahmen mit mir sollten stets persönlich bzw. telefonisch erfolgen, da Sie nur dann sicher sein können, dass ich Ihre Nachricht erhalte.

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